Werbung mit der Fußball-WM kann Sie teuer zu stehen kommen
Sie wollen WM-Brötchen backen oder ein „Fan-Fest“ veranstalten? Dann sollten Sie sich vorher vergewissern, ob dieser Begriff nicht schon von der FIFA als Veranstalter der Fußball-Weltmeisterschaft als Marke geschützt ist. Der Verband hat bereits etliche und teils unsinnige so genannte Wortmarken zur Registrierung eingereicht, viele sind aber vom zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereits abgeschmettert worden.
Zu diesen Begriffen gehört auch „WM 2010“. Da die Eintragung laut Register „nicht möglich“ sei, ist sie inzwischen zurückgenommen worden. Erstaunlich: Schon vor exakt sieben Jahren hat die Ferrero Deutschland GmbH (u. a. „Nutella“) versucht, „WM 2010“ schützen zu lassen. Der aktuelle Status lautet nach wie vor „Anmeldung eingegangen“ …
Hüten sollten Sie sich aber auf jeden Fall vor der unerlaubten Verwendung offizieller Embleme und Logos der WM, die so genannten Bildmarken. Hier sind die Schutzrechte eindeutig, da es sich um „Kunstwerke“ handelt. Fallen Sie damit auf, kann dies eine Abmahnung durch die Anwälte der FIFA nach sich ziehen.
Hier können Sie nachsehen, ob Wort- oder Bildmarken bereits markenrechtlich geschützt sind: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche.
Weiterlesen "..."
