Unternehmenskauf & Verkauf

Unser Dienstleistungsangebot im Bereich Unternehmenskauf-/ verkauf umfasst sämtliche Schritte ab dem Moment, in dem sich ein Unternehmer entschieden hat, sich aus der aktiven Betriebsführung zurückzuziehen und das Unternehmen an einen Dritten zu übertragen.

Schritte bis zum erfolgreichen Kauf bzw. Verkauf:

Festlegung des Übertragungsgegenstandes

Bei Kapitalgesellschaften können sowohl die Firma des Unternehmens (sämtliche Gesellschaftsanteile) als auch lediglich die Vermögenswerte des Unternehmens übertragen werden. An dieser Frage werden unmittelbar die unterschiedlichen Interessen von Verkäufer und Investor deutlich. Welche Form der Übertragung im Einzelfall sinnvoll ist, welche Chancen damit verbunden und welche Risiken zu beachten sind wird ausführlich diskutiert und eine vorläufige Gestaltung des Übertragungsmodells gemeinsam mit dem Auftraggeber entwickelt.

Auswahl der Bewertungsmethode für Kaufs-/Verkaufspreis

Üblicherweise existieren mehr oder weniger realistische Vorstellungen über den Verkaufspreis eines Unternehmens bzw. über das Volumen, welches ein Investor bereit ist zu investieren. Um die Verkaufsverhandlungen erfolgreich durchführen und die erwarteten Ziele gegenüber dem Verhandlungspartner durchsetzen zu können, muss Klarheit darüber herrschen, welche Schwachpunkte Angriffspunkte für den Verhandlungspartner sein könnten und wie diese auszuräumen sind.
Die Vielzahl der Bewertungsverfahren, die zur Verfügung steht, bietet einen hohen Grad an Anpassungsmöglichkeiten an die eigenen Interessen, macht jedoch gleichzeitig die geeignete Auswahl für den Laien schwierig. Welches Verfahren der Übertragung am ehesten entspricht und zur Preisfindung herangezogen werden sollte wird gemeinsam mit dem Auftraggeber entschieden. Schwierige Sachverhalte werden offensichtlich und können für die Verhandlungen entsprechend vorbereitet und gewichtet werden. Besondere Schwerpunkte bilden die Identifikation immaterieller Vermögenswerte und die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes. Insbesondere letzterer erfasst die sogenannten „weichen Faktoren“, wie z.B. die Abhängigkeit der Betriebsführung von der Person des  bisherigen Inhabers/Geschäftsführers, seinem Führungsstil, dem Betriebsklima, den Kunden- und Lieferantenbeziehungen etc. Dies realistisch einzuschätzen, so daß auch ein Verhandlungspartner überzeugt werden kann, erfordert den erfahrenen Blick von unabhängigen Dritten, welche in der Lage sind, ein unabhängiges Urteil abgegeben zu können.  

Wertermittlung

Nach Festlegung des geeigneten Bewertungsverfahrens ( erfolgt die rechnerische Ermittlung des Unternehmenswertes, welche als Eingangsgröße für die Verhandlungsgespräche herangezogen wird.

Identifikation und Qualifizierung von Kauf-/Verkaufsinteressenten

Gibt es in einem Unternehmen keine designierten Nachfolgekandidaten (interessierte und befähigte Familienmitglieder von Inhabern/Gesellschaftern, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten o.ä.)  oder reichen die finanziellen Mittel zur Übernahme nicht aus, sind wir in der Lage entsprechende Interessenten zu recherchieren und hinsichtlich ihrer Befähigung und finanziellen Möglichkeiten (Bonitätsprüfung) zu qualifizieren. Während dieser Phase bleibt die Anonymität unserer Mandanten strikt gewahrt. Nur wenn unser Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, weichen wir hiervon ab.

Vorbereiten und Durchführen von Sorgfältigkeitsprüfungen (Due Diligence)

Ein Investor hat i.d.R. einen hohen Informationsbedarf und möchte sein Übernahmerisiko möglichst umfassend einschätzen können. Zu diesem Zweck kann die Forderung nach Durchführung einer Sorgfältigkeitsprüfung (Due Diligence) erhoben werden. Diese kann unterschiedliche Schwerpunkte haben, je nach Geschäftsmodell, Branche, Finanzstruktur, Organisationsform etc. Bei der Vorbereitung (Vereinbarung einer ggfs. strafbewehrten Absichtserklärung - Letter of Intent [LOI] -, Datenzusammenstellung, Organisation)  und Durchführung sind wir unterstützend tätig und begleiten deren Abwicklung aktiv.

Bedarfsorientierte Gestaltung des Übertragungsmodells (Deal Design)

Die Interessen des zukünftigen Eigners/Betreibers bleiben regelmäßig nicht ohne Einfluß auf die zunächst nur durch den Anbieter formulierte Form des Übertragungsmodells. Eine Anpassung wird daher nahezu immer erforderlich sein. Bevor erste Vertragsentwürfe ausgearbeitet werden sollte hierüber Einigkeit herrschen, damit die entsprechenden Vorgaben an die Rechtsexperten weitergegeben werden können.

Ausarbeitung von Vertragsentwürfen und Führen der Verhandlungen

Die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Kanzleien ermöglicht es uns erste Vertragsentwürfe zu erarbeiten, welche auf den Ergebnissen beruhen, die in den bis zu diesem Zeitpunkt stattgefundenen Gesprächen und vorgenommenen Überprüfungen erzielt wurden. Wir stellen für unseren Mandanten ein entsprechendes Expertenteam zusammen und führen in seinem Namen die Verhandlungen bis zum Abschluß. Eventuell auftretende zeitliche Unterschiede zwischen Vertragsunterzeichnung (Signing) und tatsächlicher Betriebsübertragung (Closing) werden hierbei selbstverständlich berücksichtigt und entsprechend vertraglich geregelt. Mit der Vertragsunterzeichnung ist unser Dienstleistungsangebot abgeschlossen und unser Auftrag erfolgreich erfüllt.

Post-Merger Betreuung

Eine weitergehende Betreuung (post-merger-Betreuung) kann gesondert zu Tagespauschalen vereinbart werden.