Teure Ausrutscher
Angesichts der derzeit herrschenden frühlingshaften Temperaturen wird man sich um Eis- und Schneeglätte wohl kaum Gedanken machen. Aber der Winter kommt – und damit auch die Rutschgefahr. Sind Sie beispielsweise Inhaber eines klassischen Ladengeschäfts, sollten Sie „Ausrutscher“ vor Ihrem Betrieb durchaus einkalkulieren, trotz pflichtgemäßer Räumarbeit. In den meisten Fällen laufen die Rutschpartien glimpflich ab. Es kann aber auch zu schwer wiegenden Verletzungen kommen, für die Sie verantwortlich gemacht werden.
Trifft es einen Ihrer Mitarbeiter, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, den Sie innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft melden müssen. Deren Versicherung zahlt die Behandlungskosten. Will Ihr Mitarbeiter auch noch Schmerzensgeld, muss er Ihnen nachweisen, dass Sie ihn vorsätzlich „aufs Glatteis geführt haben“.
Gezahlt wird Schmerzensgeld aber in der Regel problemlos an Kunden, die vor Ihrem Geschäft ausrutschen und sich verletzen. Vorausgesetzt, sie haben eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen!
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