GWG: Gesetzgeber rudert zurück
Ob Bürostuhl, Kaffemaschine oder kleiner PC – im Büro gibt es jede Menge Gerätschaften, deren Nettopreise so um die 200 bis 300 Euro liegen. Damit sind sie nicht mehr im laufenden Monat als Betriebskosten abzugsfähig, denn die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) liegt seit dem 1. Januar 2008 bei 150 Euro netto. Für den Unternehmer bedeutet das: Die Geräte wandern üblicherweise in den „Abschreibungs-Pool“, der Einlagewerte zwischen 150 und 1000 Euro netto enthält und als „Sammelposten“ veranschlagt wird. Das Fatale daran: Dieser Posten wird gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben, ein Zeitraum, den viele Büromaschinen gar nicht erst erleben dürften.
So jedenfalls sah die Situation noch bis vor wenigen Wochen aus. Inzwischen aber hat sich das Blatt zum Guten gewendet. Der Gesetzgeber ist zurückgerudert, in eine Zeit, in der GWG offensichtlich noch deutlich weniger „geringwertig“ waren. Konkret: Die Abschreibungsgrenze wurde wieder auf 410 Euro netto erhöht. Und nicht nur das: Man kann nun - einheitlich auf das Wirtschaftsjahr bezogen - unter zwei Abschreibungsvarianten (bis max. 1000 Euro) wählen:
Variante 1 (analog den Vorschriften aus 2008 und 2009)
- Anschaffungskosten bis 150 Euro: GWG-Sofortabschreibung
- Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro: GWG-Sammelposten ("Pool")
- Anschaffungskosten über 1.000 Euro: lineare oder degressive Abschreibung
Variante 2 (ab 2010)
- Anschaffungskosten bis 410 Euro: GWG-Sofortabschreibung
- Anschaffungskosten über 410 Euro: lineare oder degressive Abschreibung
Noch ein Hinweis: Der „Pool“ hat nicht nur Nachteile. Wirtschaftsgüter bis zu 1000 Euro netto, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer länger als fünf Jahre anhält, werden schneller abgeschrieben als bei der klassischen Abschreibung. Das betrifft vor allem Büro- und anderen Einrichtungsgegenstände, die standardmäßig über die vergleichsweise lange Nutzungsdauer von 13 Jahren abgeschrieben werden müssen. Beim Sammelposten lassen sich die Anschaffungskosten hingegen schon innerhalb von fünf Jahren steuerlich geltend machen.
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