GmbHs: Offenlegungsfrist beachten
Kaum zu glauben, aber das Jahr 2010 liegt schon fast zwölf Monate zurück … Steuerberater haben derzeit Hochkonjunktur. Nicht zuletzt deshalb, weil Inhaber von GmbHs ihre Bilanz für das vergangene Jahr erst jetzt für die verpflichtende Veröffentlichung im „elektronischen Bundesanzeiger“ aufbereiten. Die Publizitätspflicht gilt auch für die „haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft“, gemeinhin Mini-GmbH genannt.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 bleiben nur noch ein paar Tage Zeit. Auf Gnadenfristen ist nicht zu hoffen, da die Einreichung automatisch überprüft wird. Anfang Januar 2012 verschickt die Behörde denn auch sofort Androhungen für ein Ordnungsgeld – und lässt sich dies mit 50 Euro (!) Gebühren bezahlen. Danach bleiben nur noch sechs Wochen bis zur ordnungsgemäßen Abgabe. Lässt man auch die verstreichen, sind wenigstens 2500 Euro fällig. Und diese Gebühr muss der nachlässige Geschäftsführer aus eigener Tasche zahlen!
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