Ferienjobs für Schüler: Das sollten Sie dazu wissen

Grundsätzlich gilt: Nur Jugendliche ab 13 Jahren dürfen gegen Entgelt beschäftigt werden. Für alle anderen hat der Gesetzgeber festgelegt:

13 bis 15 Jahre und vollzeitschulpflichtig:

Zwischen 8 und 18 Uhr max. 2 Stunden pro Tag (in der Landwirtschaft: 3 Stunden/Tag)

13 bis 15 Jahre und nicht mehr vollzeitschulpflichtig:

Max. 7 Stunden pro Tag bei 35 Stunden pro Woche oder ein Ausbildungsverhältnis

15 bis 18 Jahre während der Ferienzeit:

Zwischen 6 und 20 Uhr max. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, max. 4 Wochen

Nicht vergessen: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten gegen Bezahlung beschäftigt werden!