Ferienjobs für Schüler: Das sollten Sie dazu wissen
Grundsätzlich gilt: Nur Jugendliche ab 13 Jahren dürfen gegen Entgelt beschäftigt werden. Für alle anderen hat der Gesetzgeber festgelegt:
13 bis 15 Jahre und vollzeitschulpflichtig:
Zwischen 8 und 18 Uhr max. 2 Stunden pro Tag (in der Landwirtschaft: 3 Stunden/Tag)
13 bis 15 Jahre und nicht mehr vollzeitschulpflichtig:
Max. 7 Stunden pro Tag bei 35 Stunden pro Woche oder ein Ausbildungsverhältnis
15 bis 18 Jahre während der Ferienzeit:
Zwischen 6 und 20 Uhr max. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, max. 4 Wochen
Nicht vergessen: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten gegen Bezahlung beschäftigt werden!
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