Dienst-Handy als Kostenfalle
Sie haben Ihre Mitarbeiter mit Dienst-Handys ausgestattet und private Gespräche nicht ausdrücklich verboten? Das sollte kein Problem sein, wenn Sie beispielsweise Flatrates mit einem deutschen Anbieter abgeschlossen haben. Was aber, wenn ein Mitarbeiter sein Handy mit in den Urlaub nimmt und auch dort nach Herzenslust nach Hause telefoniert oder im Internet surft?
Schon so mancher Unternehmer hat dann zähneknirschend die horrenden Gebühren gezahlt, weil Privatgespräche ja nicht verboten waren. Eine unnötige Ausgabe, denn nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt/Main vom Juni 2009 (Az. 1 Ca 1139/09) muss der Mitarbeiter die Kosten selber tragen. Es sei denn, der Arbeitsgeber hat ausdrücklich zugesagt, dass er auch diese Kosten übernimmt.
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