Der Firmenwagen als Sparschwein - so geht's!
„Zeige mir, welches Auto du fährst, und ich sage dir, wie erfolgreich du bist“ – diese Binsenweisheit hat in Deutschland auch ein halbes Jahrhundert nach dem Wirtschaftswunder Gültigkeit. Wer beim Kundenbesuch mit einem alten, klapprigen Golf vorfährt, signalisiert nicht gerade unternehmerische Prosperität. Umgekehrt wirkt ein sündhaft teurer Sportwagen angeberisch und lässt den Kunden vermuten, dass ein großer Teil des von ihm gezahlten Geldes in den Fuhrpark des Auftragnehmers fließt. Wie so oft im Leben gilt auch hier der goldenen Mittelweg: Ein Auto der (gehobenen) Mittelklasse.
Doch auch diese Wagen sind teuer, für einen gut ausgestatteten Mercedes, BMW oder Audi sind schnell 50.000 Euro ausgegeben. Üblicherweise belastet eine solche Anschaffung aber nicht sonderlich das Kapital des Unternehmens. Leasing sei Dank erfolgt die Finanzierung über sofort als Betriebsausgaben absetzbare Raten. Belastet wird dagegen das Einkommen des Fahrers: Die Nutzung des Firmenwagens auch für private Zwecke ist ein geldwerter Vorteil. Je höher der Anteil, desto teurer wird‘s. Erst ab einer Privatnutzung von weniger als 50 Prozent wird der Firmenwagen als solcher vom Finanzamt anerkannt. Dem Unternehmer bleiben dann zwei Möglichkeiten: Er nutzt die bequeme 1-Prozent-Pauschalabgabe. Oder er führt ein Fahrtenbuch, nach dem die Privatfahrten abgerechnet werden.
Vorteil der 1-Prozent-Abgabe: Diese Summe wird automatisch auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, mit diesem versteuert und schließlich komplett noch einmal vom Nettogehalt abgezogen. Das kann aber arg ins Geld gehen, da beispielsweise ein 50.000-Euro-Wagen Monat für Monat das Gehalt um 500 Euro belastet, und zwar so lange der Wagen gefahren wird. Ein Fahrtenbuch zu führen ist dagegen recht mühsam und zeitaufwendig, rechnet sich aber oft. Und zwar ganz besonders dann, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte recht kurz ist.
So könnte beispielsweise ein Unternehmer mit Home-Office dem Finanzamt gegenüber behauptet, der Wagen würde ausschließlich betrieblich gefahren. Das wird ihm in aller Regel aber nicht geglaubt. Wenn der Lebenspartner allerdings ein eigenes Auto besitzt, sieht die Sache schon besser aus. Denn Privatfahrten könnte man ja grundsätzlich mit diesem Wagen erledigen. Hier gibt sich das Finanzamt oft schon mit einem monatlichen Privatnutzungsbetrag von 50 bis 100 Euro zufrieden – eine erhebliche Einsparung gegenüber der 1-Prozent-Pauschale. Einen Haken hat die Sache allerdings: Das Fahrtenbuch muss plausibel geführt sein, betrieblicher Anlass für die Fahrten, Kilometerleistung und Tankquittungen müssen harmonieren. Ansonsten schöpft das Finanzamt Verdacht und verdonnert einen zur 1-Prozent-Pauschale.
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